Welche Textformen werden übersetzt?

Wir übersetzen für Sie :

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  • Korrespondenz

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  • Broschüren

  • Fachliteratur

  • Dokumentationen

  • Urkunden

  • u. v. m.

Auf Wunsch werden die Übersetzungen auch beglaubigt (Ermächtigung durch das zuständige Oberlandesgericht) und können bei Bedarf auch mit einer Legalisation bzw. einer Apostille (abhängig von dem Land, in dem sie vorzulegen sind), die vom zuständigen Landgericht angebracht wird, versehen werden.

Übersetzungsbüro Brigitte Frieben-Safar
Deutschherrenstr. 87a
D-53177 Bonn
T: +49(0)228-2077650
F: +49(0)228-2077651
M: +49(0)151-41977650
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